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Auteur/autrice : Daniel
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Versand nur innerhalb der EU
Keine Lieferungen in Paketshops
Keine Lieferungen in die Schweiz
Alle angegebenen Transportkosten gelten nur fürs Festland und sind oh MWST
Inseln auf Anfrage.
Alle Transportpreise nach Gewicht sind durch unseren Vertragspartner bis zu 500 EUR Warenwert versichert pro Sendung und pro Paket. Bei Warenwert über 500€ kann auf Anfrage einen höheren Betrag pro Paket versichern werden .
Allgemeine Nutzungsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Luxguns S.à r.l
Société à responsabilité limitée
Vorwort:
Der Waffenkauf ist durch das luxemburgische Justizministerium streng reglementiert.
Die gesetzlichen Regelungen finden Sie hier: Justizministerium
Liste der offiziellen Anfrageformulare: -> hier klicken
Übersicht:
1. Vertragsabschluss
2. Mindestbestellmenge
3. Angebote und Preise
4. Preise und Zahlungen
5. Erwerb von Waffen
6. Änderung des Waffengesetzes
7. Lieferung und Termine
8. Transportschäden, Verlust
9. Gewährleistung und Haftung
10. Eigentumsvorbehalt
11. Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung
12. Salvatorische Klausel
13. Datenschutz
14. Geltendes Recht
1. Vertragsabschluss
(1) Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Etwaige von diesen abweichende Bezugsvorschriften des Käufers verpflichten den Käufer nur, wenn er deren Befolgung ausdrücklich annimmt.
(2) Angebote verstehen sich freibleibend, d.h. der Verkäufer behält sich die Genehmigung der Annahme vor. Der Vertragsabschluss erfolgt außerdem freibleibend in Bezug auf die Lieferungsverpflichtung, die Lieferzeit, den Kaufpreis und die Kaufmenge.
(3) Die wechselseitigen Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den nachfolgenden Bestimmungen, die durch Finanzierungsvereinbarungen des Kunden mit Dritten unberührt bleiben. Insbesondere bleiben die Zahlungsverpflichtungen des Kunden in voller Höhe bestehen. Dies gilt auch dann, wenn die Finanzierung durch den Verkäufer vermittelt wird.
2. Mindestbestellmenge
Der Mindestbestellwert pro Auftrag beträgt EUR 150.- (Warenwert).
3. Angebote und Preise
(1) Sämtliche Angebote des Verkäufers sind unverbindlich und können jederzeit, bis zur Annahme durch den Käufer, zurückgezogen werden.
(2) Der Vertrag gilt als abgeschlossen entweder ab dem Moment der Annahme eines vom Verkäufer formulierten Angebots, durch eine entsprechende schriftlich formulierte Bestellung des Käufers, oder dem Moment in welchem aufgrund einer durch den Kunden formulierten Bestellung, der Verkäufer eine entsprechende schriftliche Annahme an den Kunden ausspricht, dies innerhalb der gegebenenfalls durch den Kunden gesetzten Frist. Jeder wie hiervor beschrieben abgeschlossene Vertrag bindet den Käufer unwiderruflich und kann ohne schriftliches Einverständnis des Verkäufers nicht rückgängig gemacht werden. Sämtliche durch Vertreter, des Verkäufers eingegangenen Verpflichtungen sind für Letztere nur unter Vorbehalt einer Bestätigung ihrerseits bindend.
(3) Sämtliche Preisangaben des Verkäufers sind mit Mehrwertsteuer und ohne zusätzlich anfallende Gebühren. Falls nicht anders vereinbart, gelten sämtliche in den Preislisten und Angeboten des Verkäufers aufgeführten Angaben ohne Gewähr und werden laufend den Marktbedingungen angepasst.
4. Preise und Zahlungen
(1) Lieferungen erfolgen regelmäßig nur nach Vorkasse per Banküberweisung.
(2) In Ausnahmefällen bei Vorausleistung des Käufers gilt Folgendes:
a. Im Falle eines Zahlungsrückstandes des Käufers von zwei Wochen werden ohne Inverzugsetzung, ab Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist(en), Verzugszinsen von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet, ohne dass diese Bestimmung einen Einfluss auf Fälligkeit des geschuldeten Betrages hat. Zahlungen per Scheck und/oder Wechsel gelten als solche nach endgültiger Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers. Die vereinbarten Zahlungsfristen sind unbedingt einzuhalten, dies sogar im Streitfall.
b. Mit Eintritt des Verzuges werden sämtliche dem Verkäufer gegen den Käufer zustehende Zahlungsansprüche sofort fällig. In jedem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die sich bei dem Käufer befindliche noch nicht bezahlte, bzw. noch nicht vollständig bezahlte Ware wieder in den eigenen Besitz zurückzuführen. Ist der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug oder hat er seine Zahlung eingestellt oder liegen Tatsachen vor, die einer Zahlungseinstellung gleich zu erachten sind, so ist der Verkäufer vorbehaltlich seiner sonstigen Rechte berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Auch kann er jederzeit von allen mit dem Käufer laufenden Verträgen ganz oder teilweise zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
5. Erwerb von Waffen
(1) Erwerbscheinpflichtige Waffen werden nur verkauft bzw. geliefert gegen Vorlage von gültigen Dokumenten: z.B. Jagdschein im Original oder zweckmäßigerweise als amtliche Bestätigung oder amtlich bestätigte Fotokopien aller beschrifteten Seiten (Fax wird nicht anerkannt), Waffenbesitzkarte im Original, oder Sondergenehmigung im Original.
(2) Erwerbscheinsfreie Artikel werden nur gegen Vorlage einer amtlichen Original-Urkunde oder zweckmäßigerweise gegen Vorlage einer amtlichen Bestätigung, dass der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat ausgehändigt.
(3) Waffenhandelslizenzen müssen mindestens einmal im Jahr als amtlich beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
6. Änderung des Waffengesetzes
(1) Die angebotenen Artikel entsprechen der derzeitig gültigen luxemburgischen Gesetzgebung. Der Verkäufer lehnt jede Verantwortung für den Fall ab, dass ein Produkt nicht den gesetzlichen Bestimmungen des Empfängerlandes entspricht. Der Kunde muss daher sicherstellen, dass er in seinem Land das Recht hat die angebotenen Artikel zu erwerben.
(2) Sollte eine verkaufte Waffe durch Änderung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere des Gesetzes vom 15. März 1983 über Waffen und Munition oder der jeweiligen Regelungen des Wohnsitzes des Kunden nicht mehr zum sportlichen Schießen genehmigt/geeignet sein – berechtigt dies den Käufer nicht zur Rückgabe der Waffe und zur Erstattung des Kaufpreises.
7. Lieferung und Termine
(1) Bei Zahlungseingang wird die Ware ab Werk bestellt.
(2) Liefertermine sind unverbindlich. Aus der Nichteinhaltung der Liefertermine kann der Käufer keine Rechte und Ansprüche herleiten. Insbesondere berechtigt eine Verzögerung den Käufer nicht, vom Kaufvertrag zurückzutreten, zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen. Der Verkäufer ist in keinem Falle haftbar für eventuelle Mehrkosten des Käufers durch Nichtlieferung oder Falschlieferung. Der Verkäufer ist darüber hinaus von Rechtswegen von jeglicher Erfüllungspflicht betreffend der Einhaltung von eventuellen Lieferfristen entbunden:
» bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch den Käufer,
» bei nicht rechtzeitigem Eingang durch den Käufer von benötigten Informationen.
(3) Der Käufer bleibt – soweit es sich nicht um ein Fixgeschäft handelt – zur Abnahme verpflichtet.
(4) Bei Überschreitung der Abruffrist ist der Verkäufer berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer Nachfrist Schadenersatz wegen verspäteter Erfüllung geltend zu machen.
(5) Fest- bzw. Sonderbestellungen werden nur gegen Vorkasse und Übernahme evtl. weiterer Kosten, die nicht in direkter Verbindung zum Kaufpreis stehen, berechnet.
(6) Unfreie Warensendungen werden nicht angenommen.
(7) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede Teillieferung und Leistung gilt in diesem Falle als eigene Leistung.
8. Transportschäden, Verlust
(1)Alle Transportpreise sind durch unseren Vertragspartner bis zu 500 EUR Warenwert versichert pro Sendung und pro Paket.Bei Warenwert über 500€ kann auf Anfrage einen höheren Betrag pro Paket versichern werden und wird dann gegen Aufpreis verrechnet.
(2) Die Ware gilt ab den Büros und Geschäften des Verkäufers als verkauft und geliefert, so dass die Ware ab diesem Zeitpunkt zu den alleinigen Lasten und zur alleinigen Verantwortung des Käufers transportiert wird.
(3) Transportschäden sind unmittelbar nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen. Bei Erhalt der Ware ist der Käufer verpflichtet die Verpackung auf ihren guten Zustand zu überprüfen, und dem für die Lieferung zuständigen Fahrer den üblichen Vorbehalt mitzuteilen sowie sich von Letzterem eine schriftliche Bestätigung der festgestellten Schäden aushändigen zu lassen. Die Beweislast hinsichtlich jedwelcher Verfehlungen und Schäden obliegt dem Käufer. Jedwelche Mängel der Ware sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
(4) Bei Verlust von Waffen / wesentlichen Teilen ist umgehend Anzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle zu erstatten.
9. Gewährleistung und Haftung
(1) Der Verkäufer gewährleistet während sechs Monaten ab Übergabe der Ware, dass Mängel der Ware im Sinne des Luxemburgischen Code Civil nach Wahl des Verkäufers durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung kostenlos behoben werden. Dem Kunden bleibt vorbehalten, bei mehreren fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen oder im Falle der Unmöglichkeit einer Ersatzlieferung die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Für gebrauchte Artikel wird keinerlei Gewährleistung übernommen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde nicht genehmigte Zusatzteile anbringt, nicht genehmigtes Zubehör verwendet oder Reparaturen durch nicht von uns autorisiertes Personal vornehmen lässt und hierdurch ein Schaden verursacht wird.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach ihrer Feststellung zu melden. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden aufgrund von Gewährleistungsrechten ist ausgeschlossen, wenn der Kunde Vollkaufmann ist. Andernfalls sind Zurückbehaltungsrechte aus anderen Rechtsverhältnissen mit uns ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen, soweit dem Verkäufer nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
(3) Der Kunde, der als fachkundiger Händler beliefert wird, muss evtl. Kleinstreparaturen selbst vornehmen. Sollten diese Reparaturen durch den Verkäufer vorgenommen werden, so behält der Verkäufer sich die Möglichkeit vor, die nicht im Verhältnis stehenden Kosten seinerseits weiter zu berechnen.
10. Eigentumsvorbehalt
(1) Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor, die dem Verkäufer aus der Geschäftsverbindung zu den Kunden zustehen.
(2) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch den Verkäufer gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, nach angemessener Frist über die Ware, für die der Eigentumsvorbehalt geltend gemacht wurde, anderweitig zu verfügen oder bei vollständiger Zahlung des Kaufpreises dem Kunden eine gleiche oder gleichwertige Ware zu liefern, sofern Gegenstand des Vertrages eine Gattungsschuld ist.
(3) Ist der Kunde Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. In diesem Fall tritt der Kunde hiermit die ihm aus dem Weiterverkauf der Ware zustehenden Forderungen bis zur Höhe der noch offenen Forderungen sicherheitshalber an den Verkäufer ab. Der Kunde ist verpflichtet, im Falle eines Zahlungsverzuges auf erstes Anfordern des Verkäufers seine Kunden, an die er die Ware des Verkäufers geliefert hat und diese noch nicht bezahlt ist, zu benennen.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware wird der Kunde auf das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und der Verkäufer hierüber unverzüglich benachrichtigt. Kosten und Schäden dies sich hieraus ergeben trägt der Kunde.
(5) Im Falle von Uneinigkeiten hinsichtlich der die Rückerstattung der Waren betreffenden Modalitäten, kann diese vom Präsidenten des Bezirksgerichtes Luxemburg, welchen die Parteien ausdrücklich hierzu berufen, durch Aussprechen einer Ordonnanz (ordonnance de référe) angeordnet werden. Diese Ordonnanz benennt ebenfalls einen Gutachter mit dem Auftrag den Zustand der Ware festzustellen und den verbleibenden Wert der Ware am Tage der Rückerstattung festzulegen. Anhand dieses Gutachtens werden die Guthaben sowie Schulden beider Parteien erstellt, dies unbeschadet eventuellen Schadenersatzes, welcher der Käufer, dem Verkäufer durch die Verkaufsauflösung entstandenen Schadens, schulden könnte.
11. Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung
Dem Käufer steht wegen etwaiger ihm gegenüber dem Verkäufer zustehender Ansprüche weder ein Aufrechnungs- noch Zurückbehaltungsrecht gegenüber dessen Forderungen bzw. Rechten aus Warengeschäften zu, einschließlich Nebenkosten.
12. Salvatorische Klausel
Wenn eine oder mehrere Bestimmungen der AGB, aus welchen Gründen auch immer, für nichtig gehalten oder für nichtig erklärt werden, zieht dies nicht die Nichtigkeit der anderen Bestimmungen der AGB nach sich. Die Parteien werden sich in diesem Fall bemühen die nichtigen Bestimmungen zu ersetzen, im Rahmen des Möglichen, durch eine Bestimmung die dem Wunsch der Parteien gerecht wird.
13. Datenschutz
Der Käufer/Besteller ist damit einverstanden, dass seine, dem Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden persönlichen Daten per EDV-Anlage gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt.
14. Geltendes Recht
Der Vertrag unterliegt luxemburgischem Recht. Im Streitfall betreffend Lieferungen oder deren Bezahlung ist entweder das Gericht des Bezirkes in welchem sich der Sitz des Verkäufers oder nach Wahl des Verkäufers das Gericht des Wohnsitzes des Käufers zuständig, dies unabhängig von abweichenden Verkaufsbedingungen, den vereinbarten Zahlungsmodalitäten, sogar bei Streitverkündungsverfahren oder im Falle mehrerer beklagter Parteien.
Impressum
Luxguns s.à.r.l
Wampach Christian
7 rue de Wintrange L-5692 Elvange Luxembourg
Handy: 00352 621 400 574
Email:
luxguns@gmail.com
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